Nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) Baden-Württemberg dürfen Öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (netto) nur an solche Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben.
Auf der folgenden Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart können Muster für solche Verpflichtungserklärungen, die besonderen Vertragsbedingungen sowie ein Merkblatt über die Abgabe der Verpflichtungserklärungen abgerufen werden: Mustererklärungen.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg empfiehlt die Anwendung der bereitgestellten Mustererklärungen.
Neu bzw. aktualisiert sind die Verpflichtungserklärung (als „Mustererklärungen“) für Öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene, die besonderen Vertragsbedingungen sowie das Merkblatt.
Tipps für Nutzer des cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) zum Umgang mit den Mustererklärungen
Die erforderlichen Nachweise können durch entsprechend berechtigte Nutzer (meist sog. Mandantenadministratoren) eigenständig im System unter „Vorgaben“ und hier im Bereich „Nachweise“ im Verwaltungsbereich des VMS hinterlegt werden.
Die Mustererklärungen selbst können ebenfalls im Bereich „Vorgaben“ unter „Eigene Vergabe- /Teilnahmeunterlagen“ hinterlegt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Hinterlegung individueller Vergabe- und Teilnahmeunterlagen im VMS finden Sie bei Bedarf im Service- und Support-Center der cosinex.
Weitere Hinweise gibt Ihnen bei Bedarf unser Service- und Support-Team.
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