der Preis im Vergaberecht ist nicht immer einfach zu handhaben

Die Entscheidung „das wirtschaftlichste vs. preisgünstigste Angebot“ soll nach dem Willen des Vergaberechts den Regelfall darstellen. Dass der Preis im Vergaberecht nicht immer einfach ist, zeigen zwei aktuelle Entscheidungen, die wir für Sie kurz zusammengefasst haben.

OLG Düsseldorf: Wertungskriterien dürfen keine bloße Alibifunktion haben

Das OLG Düsseldorf hat eine Wertungsmatrix mit den Kriterien Preis 95 % und Terminplanung 5 % für unzulässig gehalten (OLG Düsseldorf, 27.11.2013, Verg 20/13). Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und nicht nur das preisgünstigste Angebot erteilt werden, darf anderen Wertungskriterien nicht nur unbedeutendes Maß in der Relation Preis/Wertung zukommen.

Im vorliegenden Fall wurde dem anderen Zuschlagskriterium eine Alibifunktion beigemessen, die für die Entscheidung der Vergabestelle faktisch wertlos sei. Im Ergebnis sind Wertungskriterien, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen hiernach unzulässig.

Die ersten Stimmen zu diesem Beschluss fallen sehr unterschiedlich aus. Begrüßt wird, dass, da Nebenangebote bei reinen Preiswettbewerben unzulässig seien, damit einer vermeintlichen Praxis der Riegel vorgeschoben werde, durch so gering gewichtete Kriterien auch bei faktischen Preiswettbewerben Nebenangebote wieder zulässig zu machen.

Einen Praxistipp gibt der aktuelle Newsletter der Kanzlei Heuking: Sollte im Einzelfall eine vergleichbare Quotelung erforderlich sein, sollte im Vergabevermerk dokumentiert werden, warum dem Kriterium keine größere wirtschaftliche Relevanz zukommt als der, die entsprechend dem Wertungsanteil angenommen wurde.

BGH: Nebenangebote bei reinen Preiswettbewerben unzulässig

Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 07.01.2014 (BGH, X ZVB 15/13) einen Meinungsstreit und damit auch die Divergenzfrage zwischen verschiedenen Vergabesenaten hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebenangeboten bei reinen Preiswettbewerben im Sinne der Auffassung des OLG Düsseldorf entschieden.

Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zuzulassen, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Titelbild: Artem Beliaikin – Unsplash