Kommunale Vergabegrundsätze NRW

Die Verordnungsermächtigung für die sog. „Kommunale Vergabegrundsätze“ für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW).

Dieser sieht in Absatz 1 den grundsätzlichen Vorrang einer öffentlichen vor einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe vor. Für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte wird in § 25 Abs. 2 eine Anwendung von Vergabebestimmungen festgelegt, die das Innenministerium bekannt gibt.

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Vor Auslaufen des entsprechenden Runderlasses des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zum 31.12.2013 zu den Vergabegrundsätzen für Gemeinden (GV) wurde dieser nun durch einen aktuellen Erlass um fünf Jahre verlängert. Der nunmehr verlängerte Erlass stammt aus Dezember 2012 und zeichnet sich aus Sicht der nordrhein-westfälischen Kommunen insbesondere durch eine weite Regelung bezüglich der Wertegrenzen für die unterschiedlichen Verfahrensarten aus.

So wird bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € (netto) wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung für „vertretbar“ gehalten. Bei Bauleistungen können die kommunalen Vergabestellen eine beschränkte Ausschreibung bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € (netto) durchführen. Bei einem Auftragswert bis zu 100.000 € (netto) können Bauleistungen freihändig vergeben werden.

Rechtsvorgaben für Kommunen

Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW bleibt ebenso wie das jüngst um ein weiteres Jahr verlängerte Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW von der Verlängerung des Erlasses „Kommunale Vergabegrundsätze“ unberührt. Wie auch in vielen anderen Bundesländern nimmt damit die Regelungsdichte für Kommunen in Nordrhein-Westfalen jedenfalls nicht ab.

Softwaregestützte Vergabeverfahren

Mit der cosinex Lösung Vergabemarktplatz, die bereits technische Basis der E-Vergabe-Module des Portals der Landesregierung „vergabe.NRW“ ist und auch für die kommunalen Vergabeplattformen Westfalen, Metropoleruhr, Rheinland, Wirtschaftsregion Aachen sowie Stadt Köln zum Einsatz kommt, wird unsere Technologie auch in Nordrhein-Westfalen heute bereits bei allen Vergabestellen der Landesverwaltung sowie bei vielen Kommunen im Rahmen der E-Vergabe eingesetzt.

Aber auch das Vergabemanagementsystem, das die internen Vergabeprozesse der Vergabestelle sowie die Dokumentation von Vergaben in Form einer E-Vergabeakte unterstützt, wird heute von vielen Vergabestellen auch auf kommunaler Ebene erfolgreich genutzt. Diese Lösungen berücksichtigen heute bereits umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben Nordrhein-Westfalens bis hin zur Abbildung des Vergabehandbuches VOL NRW (VHB VOL NRW). Testen Sie das Vergabemanagementsystem für Nordrhein-Westfalen vier Wochen kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie unter http://demo.cosinex.de.

Weiterführende Informationen „Kommunale Vergabegrundsätze Nordrhein-Westfalen“

Den nunmehr verlängerten Erlass finden Sie unter recht.nrw.de. Auf dieser Seite finden Sie auch die aktuelle Fassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie das Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).