vergabe.NRW

Das Portal zum Öffentlichen Auftragswesen des Landes Nordrhein-Westfalen – vergabe.NRW – gilt sicher zu Recht als einer der Vorreiter im Bereich der deutschsprachigen Vergabeportale und Informationsangebote.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Die Zugriffszahlen und das Ranking in den Suchmaschinen belegen, dass das Portal zu einem der beliebtesten Internet-Angebote zum Öffentlichen Auftragswesen in Deutschland gehört. Einer der bemerkenswertesten Umstände ist, dass der Anbieter des Portals kein Softwareanbieter oder Ausschreibungs-Verlag im Bereich der E-Vergabe ist, sondern die Landesregierung selbst, vertreten durch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wer die Entwicklung des Portals vergabe.NRW in den letzten fast 10 Jahren verfolgt hat, konnte erkennen, dass sich dieser „Anbieter“ dabei nie auf Erreichtem ausruht, sondern Schritt für Schritt kontinuierlich an der Verbesserung des Portals für Vergabestellen und Unternehmen arbeitet.

Die u.a. für vergabe.NRW federführende Koordinierungs- und Beratungsstelle VOL des Landes NRW teilte jüngst mit, dass ab sofort im Portal vergabe.NRW zwei neue Funktionalitäten für nordrhein-westfälische Vergabestellen zur Verfügung stehen:

Ausbau des Formularservers um die Formulare VHB VOB Bund

In dem für Vergabestellen aus NRW zugreifbaren Modul „Formularserver“ des Portals und hier im Bereich VOB Hochbau wurden nunmehr alle Vordrucke des VHB Bau des Bundes (Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes) auch als Word-Vorlagen neu aufgenommen bzw. sind hier verfügbar. Aktualisierungen sollen zukünftig ohne weitere Hinweise dort eingestellt und verfügbar gemacht werden. Nicht nur deswegen lohnt sich in regelmäßigen Abständen ein Blick in das Modul Formularserver.

Neue Datenbank in vergabe.NRW: Verwertungen

Ein in der Praxis weitgehend unterschätztes Thema betrifft die Veräußerung von Vermögensgegenständen, bei der auch haushaltsrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

So dürfen Vermögensgegenstände nicht immer sofort verschrottet oder an Behördenangehörige bzw. Unternehmen verkauft, sondern müssen zunächst anderen Behörden des Landes zur Verwendung angeboten werden. Entsprechende Bekanntmachungen erfolgten in der Regel bislang schriftlich. Um den Informationsaustausch zwischen den Vergabestellen zu erleichtern, besteht nunmehr als weiteres Modul von vergabe.NRW im Bereich der Landesverwaltung unter „Vermögensgegenständen“ die Möglichkeit, sog. Inserate aufzugeben, in denen anderen Behörden nicht mehr im Dienst benötigte Vermögensgegenstände angeboten werden können.

Die neuen Funktionen sind in den jeweiligen Bereichen des Portals (für Kommunen bzw. Landesbehörden) verfügbar. Voraussetzung für den Zugriff für Kommunen ist aktuell noch ein DOI-Zugang (vormals TESTA), für Landesverwaltungen ist ein Anschluss an das Landesverwaltungsnetz (kurz LVN) erforderlich. Alternativ kann für den Bereich der Landesverwaltung bei der zuständigen Koordinierungs- und Beratungsstelle VOL ein Zugang über ein Passwort angefordert werden.