Vergaberichtlinien EU

Vergabeverfahren einfacher und die elektronische Vergabe (E-Vergabe) zum Standard machen, den Zugang zu Vergabeverfahren für kleine und mittlere Unternehmen erleichtern – klingt einleuchtend, doch können „Wege“ bekanntlich steinig sein.

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Im Rahmen eines Dreiertreffens (den sog. Trilog) haben die im Gesetzgebungsprozess der EU beteiligten Institutionen (EU-Parlament, Rat und Kommission) am 25. Juni 2013 dennoch erfolgreich eine Einigung auf alle notwendigen Eckpunkte für die Modernisierung des EU-Vergaberechts erzielen können.

Die Mitgliedstaaten hatten den Kompromisstexten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 17. Juli 2013 zugestimmt. Durch den Rats-Vorsitz wird dem Europäischem Parlament als nächstes mitgeteilt, wenn dieser den Texten formell zustimmt. Für November 2013 ist bereits eine Abstimmung im Europäischem Parlament geplant. Die formelle Zustimmung könnte dann ggf. auf einem der EU-Räte im November oder Dezember 2013 folgen.

Neue EU-Vergaberichtlinien

Die geplanten EU-Vorgaben sollen insbesondere die folgenden zwei aktuellen EU-Vergaberichtlinien ersetzen:

1) die derzeit gültige „Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge“ (2004/18/EG),

2) die „Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste“ (2004/17/EG).

Zudem soll erstmals das Thema Konzessionen für den Liefer-/Dienstleistungs- und Bau- bis hin zum Sektorenbereich geregelt werden. Von der Konzessionsrichtlinie wird der Bereich Wasser gleichwohl ausgenommen sein.

Bedeutung und Inkrafttreten der neuen Richtlinien für die E-Vergabe

Oberhalb der EU-Schwellenwerte wird E-Vergabe zur Pflicht, wenn alles so kommt wie geplant. Ob damit auch die Pflicht zur E-Vergabe für unterschwellige Verfahren eingeführt wird? Diese Frage bleibt vorerst zumindest noch unbeantwortet. Führende Vergaberechtler gehen allerdings davon aus, dass auch im Unterschwellenbereich korrespondierende Regelungen getroffen werden.

Bei Zustimmung durch das Europaparlament und den Rat treten die Richtlinien Anfang 2014 in Kraft. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht beträgt hierbei zwei Jahre.

Links

Derzeit liegen die Vorschläge für die neuen EU-Vergaberichtlinien zwar noch nicht in deutscher Fassung vor, die Texte können aber in der englischer Sprache beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie heruntergeladen werden.

Übrigens: Heute bereits bieten Online-Plattformen wie DTVP – Deutsches Vergabeportal – einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die E-Vergabe. Ohne Lizenzkosten, Softwareinstallationen oder Projektaufwand. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.dtvp.de.