Wordcloud rund um den Begriff Nachhaltigkeit

Früher noch als vergabefremde Kriterien bezeichnet, haben sich die Aspekte zur Nachhaltigkeit und eine „öko-faire“ Beschaffung auch als vergaberechtlich vorgegebenes Leitbild nicht nur durch Landesvergabegesetze, sondern inzwischen auch in den Kernvorgaben des Vergaberechts etabliert.

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Allein in der Praxis hapert es bisweilen noch an unklaren Vorgaben, einer fehlenden Spruchpraxis der Vergabekammern zur Auslegung der neuen Normen und schlicht an Erfahrung. Ein aktueller Beitrag in der DEMO (zur nachhaltigen Beschaffung bei der Stadt Dortmund im Bereich der Bekleidung) gibt einen Überblick über Herausforderungen in der Praxis und zeigt Lösungsmöglichkeiten für Kommunen auf.

Die mit rund 600.000 Einwohnern achtgrößte Stadt Deutschlands vergab alleine 2016 Aufträge im Wert von etwa 140 Millionen Euro – davon immerhin etwa 100.000 Euro an Händler, die Arbeits- und Schutzkleidung mit sauberen Labels wie dem Fairtrade-Siegel, dem Gots-Ökozeichen oder Textilien von Mitgliedern der Fair Wear Foundation angeboten haben. Die sorgsame Beschaffung hat nach Ansicht der Stadt in mehrfacher Hinsicht geholfen: Sie hat der Kommune Geld gespart und ihr Image verbessert:

Wir sind eine Unistadt – nachhaltige Zeichen zu setzen, spricht junge Leute an“, erklärt Aiko Wichmann, stv. Leiter des Dortmunder Vergabe- und Beschaffungszentrums in dem Beitrag. Kommunen, die sozial verantwortlich und umweltbewusst beschaffen, tragen dazu bei, dass bei der Herstellung von Kleidung, Technik oder Essen Menschen gerechter bezahlt, Arbeitsrechte gewahrt werden und die Umwelt geschützt wird.

Mit Steuergeldern dürfen keine Menschenrechte verletzt werden“, erklärt Christian Wimberger von der Christlichen Initiative Romero (CIR), einer Menschenrechtsorganisation, die Kommunen zur fairen Beschaffung berät. „Mit ihrer Beschaffung hat die öffentliche Hand eine reale Chance, zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt bei der Herstellung von Gütern weltweit beizutragen.“

Dabei kommen die Vorgaben nicht alleine aus den vergaberechtlichen Vorgaben: Eine nachhaltigere Beschaffung etwa fordere der vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan Menschenrechte und Wirtschaft (PDF) sowie das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, wonach die Bundesverwaltung „bis 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen“ habe.

Dass eine nachhaltige Beschaffung etwa bei Textilien in der kommunalen Praxis Leitbild, aber (noch) nicht obligatorisch sein kann, zeigt auch das Beispiel der Stadt Dortmund. „Bei manchen Produkten ist ein Zertifikat aktuell noch nicht durchsetzbar – Feuerwehr und Kanalbauer brauchen nun mal eine bestimmte Schutzkleidung, und die gibt´s nicht immer zwingend mit einem fairen Siegel“, erklärt Wichmann.

Den vollständigen Beitrag in der DEMO finden Sie unter diesem Link.

Über die DEMO

Die Zeitschrift demokratische Gemeinde (DEMO) begleitet seit mehr als 65 Jahren sozialdemokratische Kommunalpolitik vor Ort und ist seit 1978 das Fachorgan der Bundes-SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik).