EU-Deutschland-Fahne

Der mit Spannung erwartete Referentenentwurf der neuen Vergabeverordnung (VgV) ist auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht worden. Dabei ist die VgV nur ein Teil einer sogenannten Mantelverordnung, die Entwürfe zu den weiteren Verordnungen sowie der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) enthält.

Die Entwürfe für die Rechtsverordnungen greifen die allgemeinen Regelungen des Gesetzentwurfs auf und ergänzen diese in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen enthält die Mantelverordnung folgende Verordnungen und Regelungen:

  • Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. „klassische Auftragsvergabe“).
  • Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

Den Entwurf finden Sie unter diesem Link.

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Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts. Er wurde den Verbänden und Ländern zur Stellungnahme übersandt.

Auf der Grundlage der Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts hat das Bundeskabinett am 8. Juli 2015 den vom BMWi vorbereiteten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird zurzeit im Deutschen Bundestag beraten. Den Stand des Verfahrens und der parlamentarischen Beratungen finden Sie im Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Deutschen Bundestags unter diesem Link.