Dr. Thomas Solbach BMWi
Dr. Thomas Solbach (BMWi) während seiner Rede auf der Informationsveranstaltung © BMWi / Anja Blumentritt

Im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 16. Januar 2015 in Berlin informierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern (BMI) über die elektronische Beschaffung und die elektronische Rechnungsstellung.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Ziel der Veranstaltung war es, einen Überblick über die anstehenden Regelungen zur E-Vergabe und zur E-Rechnung zu geben und diese – neben Praxisbeispielen aber auch konkreten Fragen – gemeinsam mit den Teilnehmern zu diskutieren. Die Veranstaltung stieß mit über 130 Vertretern überwiegend aus Bund, Ländern und Kommunen auf ein erwartbar reges Interesse.

BMWi-Staatssekretärin Gleicke:

„Bund, Länder und Kommunen müssen sich frühzeitig auf die neue Pflicht zur Nutzung der E-Vergabe einstellen. Mir ist wichtig, dass wir die E-Vergabe als Chance für die öffentliche Hand, aber auch für die Wirtschaft begreifen. Die E-Vergabe leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung und zur Erhöhung der Transparenz von Vergabeverfahren.“ 

E-Government wird wieder politisch

Damit wird deutlich: die E-Vergabe und die mit ihr verbundenen Chancen sind auf Bundesebene (wieder) auf der politischen Ebene angekommen. Auch in den Vorträgen wurde hervorgehoben, dass bei den „Hausleitungen“ die Themen E-Beschaffung und E-Vergabe „auf dem Radar“ seien. Programme wie die digitale Verwaltung 2020, mit der die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die „Verwaltung der Zukunft“ schaffen möchte, helfen dabei, den erforderlichen politischen Rahmen und schließlich auch die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende IT-gestützte Verwaltungsmodernisierung zu legen. Hierzu passt, dass gerade in den Bundesländern und (insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen) die politische Aufmerksamkeit nach vielen Jahren zuletzt wieder auf das E-Government fällt.

Die Veranstaltung und viele Vorträge haben u.E. vor allem eines gezeigt: Die Verwaltungen werden die E-Vergabe nicht als singuläres Thema begreifen. Die Verbindung von E-Beschaffung und E-Rechnung ist nur einer von vielen Aspekten, bei denen sich Schnittmengen und Abstimmungsbedarfe ergeben. Das E-Government-Gesetz des Bundes, die E-Akte und die vielen anderen Themen und Rahmenbedingungen machen deutlich, dass mittelfristig die E-Vergabe auch im Prozess integriert gedacht werden muss. Dies ist eine bedeutende Herausforderung, wenn man die Heterogenität der bestehenden Anforderungen sowie der IT berücksichtigt, aber auch eine Chance für Verwaltung und Wirtschaft.

Zur E-Rechnung und E-Beschaffung

Aufgrund vieler Anfragen zum Thema werden wir uns in den kommenden Wochen im Rahmen eines Blog-Beitrags mit dem Thema E-Beschaffung und E-Rechnung befassen.

Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Reform des Vergaberechts finden Sie hier.